Lernort werden
Hier finden Sie Informationen mit speziellem Fokus auf Lernorte in der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung.
Seit 01.01.2020 ist das neue Pflegeberufegesetz in Kraft. Die Fachkraft-Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege wurden zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Alle Auszubildenden werden in allen Versorgungsbereichen eingesetzt. Um dies zu ermöglichen, werden in den Bereichen Pädiatrie und Psychiatrie – neben den „klassischen“ Einrichtungen und Diensten der Pflege-Erbringung – nun auch weitere zu möglichen Lernorten.
Für diese bisher eher „pflege-fremden“ Einrichtungen haben wir auf dieser Seite die wichtigsten Informationen über die Ausbildung zusammengetragen.
Wer kann weiterer Lernort werden?
Bereich Pädiatrie
nach §8 (4) PflBADVO*
- Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
- Sonderpädagogische Förderzentren für verhaltensauffällige oder lernverzögerte Kinder und Jugendliche
- Kinderarztpraxen
- Kindertagesstätten
- Krippen
- Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, sofern pflegerisches, sonder- oder heilpädagogisches Personal vorhanden ist!
Bereich Psychiatrie
nach §8 (6) PflBADVO*
- Pflegeeinrichtungen, die in erheblichem Umfang auch Menschen mit psychiatrischem Behandlungs- und Pflegebedarf betreuen und
- Einrichtungen der Eingliederungshilfe, sofern in erheblichem Umfang auch Menschen mit psychiatrischem Behandlungs- und Pflegebedarf betreut werden
* Pflegeberufe-Ausbildungs-Durchführungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein
Wie ist die Struktur der Ausbildung angelegt und an welcher Stelle komme ich als Lernort ins Spiel?
Welche Inhalte kann ich Auszubildenden als „weiterer Lernort“ vermitteln?
Unter den Begriff der Pflege fallen alle unterstützenden Maßnahmen, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Anpassung von physischen, psychischen und sozialen Funktionen und Aktivitäten des Lebens dienen.
Pflegehandlungen sind also viel mehr als die mit einer medizinischen Intervention verknüpften Tätigkeiten. Mit der generalistischen Pflegeausbildung erfährt das Berufsbild der Pflegefachkraft einen neuen ganzheitlichen Ansatz.
Für Lernorte der pädiatrischen und der psychiatrischen Versorgung haben wir Leitfäden erstellt, um das Planen und Gestalten von Praxiseinsätzen zu erleichtern. Aber auch für Einsätze in anderen Bereichen liefern die Handreichungen gute Denkanstöße.
Welche Rahmenbedingungen gelten für mich?
- Die Rahmenstruktur für Praxiseinsätze in Ihrem Betrieb, gegenseitige Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden in einem Kooperationsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung (oder mit der Pflegeschule bei entsprechender Aufgabenübertragung durch den Träger) festgehalten.
- Wie viele Praxisplätze Sie zur Verfügung stellen möchten, entscheiden Sie selbst.
- Die Auszubildenden sind während des Praxiseinsatzes über den Träger der praktischen Ausbildung versichert. Als Transferleistung ist die Praxisanleitung von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 21 a) bb) UmsatzStG).
- Kommt es im Einsatz zu Mehr- oder Minderstunden, erfolgt der Ausgleich im Einsatzort und kann nicht an den Träger der praktischen Ausbildung übertragen werden. Fehlzeiten dürfen einen Umfang von 25% nicht überschreiten. Sollte dies jedoch einmal unvermeidbar sein, wird dies dem Ausbildungsträger/ Kooperationspartner mitgeteilt.
- Arbeitskleidung wird bei Bedarf vom Ausbildungsträger bereitgestellt.
Wie sieht Praxisanleitung konkret aus?
Personell
Praxisanleitung kann nicht nur durch Pflegefachkräfte, sondern auch durch sonder- oder heilpädagogisches Personal geleistet werden! Insbesondere vor dem Hintergrund des ganzheitlichen Ansatzes von Pflege ist dies keine Qualitätsminderung der Ausbildung – ganz im Gegenteil!
Strukturell
- Pflichteinsätze:
- Pädiatrischer Bereich: 120 Std.
- Psychiatrischer Bereich: 120 Std.
- Wahleinsatz:
- In nicht definiertem Versorgungsbereich: 80 Std.
- Mindestens 10 % jedes Praxiseinsatzes in geplanter und gelenkter Praxisanleitung
- Bis zu 90 % der Einsatzstunden im allgemeinen Praxisalltag
Inhaltlich
Die Ausbildung soll ganzheitlich und kompetenzorientiert erfolgen. Planung und Organisation, Kommunikation, interprofessionelles Handeln sowie Selbst- und Fremdreflexion gehören zu den wesentlichen Lernbereichen.
Finanziell
Praxisanleitung (10 % Anleitung von Einsatzzeit zzgl. Vor- und Nachbereitungszeit) kann dem Träger der praktischen Ausbildung mit 59,30 €/Std. in Rechnung gestellt werden. Dieser Betrag ist in Schleswig-Holstein verhandelt und gilt als empfohlen.
- Für einen 120-Std.-Einsatz ergibt sich daraus eine Pauschale von 903,68 €
- für einen 80-Std.-Einsatz eine Pauschale von 602,45 €
Was habe ich als Einrichtung davon, Lernort zu sein?
- Impulse, die in die Teams getragen werden, neue Fragestellungen und Gesichtspunkte auf die tägliche Arbeit mit dem jeweiligen Klientel
- Synergien in der Praxisanleitung (im Pflegeberufegesetz ist die Praxisanleitung konzeptionell beschrieben)
- Von den jährlichen Fortbildungen profitieren Ihre Mitarbeiter und das Unternehmen
(die Fortbildungspflicht ist momentan ausgesetzt, für genauere Infos kontaktieren Sie uns gerne!) - Die 10%ige Praxisanleitung zzgl. Vor- und Nachbereitung kann refinanziert werden
- Zukünftiges Personal im multiprofessionellen Team
Und wie geht es jetzt weiter?
Wenn nicht schon geschehen, wenden Sie sich für die Details gerne an uns. Wir beraten Sie individuell und helfen bei Bedarf gerne bei der Anbahnung von Kooperationen.
Kontakt
Birgit H.E. Walkenhorst
Mail: walkenhorst@koordinierungsstelle-sh.de
Tel: 0431 / 53 77 54 -26
Mobil: 0160 / 2350 514
Marlen Vogel
Mail: vogel@koordinierungsstelle-sh.de
Mobil: 0160 / 2323 516
Eintrag in die Lernortbörse
Nutzen Sie die digitale Vernetzung, um reale Kooperationen zu schließen und tragen Sie sich in unsere Lernortbörse ein. Das ist (wie alle unsere Angebote) kostenfrei und völlig unverbindlich, erleichtert Ihnen aber künftig das Knüpfen neuer Kontakte und die Netzwerkarbeit!