Vorbehaltsaufgaben
Das Pflegeberufegesetz (PflBG) regelt seit 2020 im § 4 erstmals pflegerische Vorbehaltsaufgaben. Das sind bestimmte berufliche Aufgaben, die nur von qualifizierten Pflegefachpersonen ausgeführt werden dürfen. Zu den Vorbehaltsaufgaben laut § 4 PflBG gehören die „Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs“, die „Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses“ sowie die „Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege“.
Abschluss-
bericht
der Studie „Vorbehalts-aufgaben
der Pflege im Krankenhaus“ (VAPiK)
„Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP) und der Katholische Krankenhausverband Deutschland (KKVD) haben […] den Abschlussbericht der Studie „Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus“ (VAPiK) vorgelegt. Ein Jahr lang hat das DIP in dem vom KKVD geförderten Projekt untersucht, wie das pflegerische Vorbehaltsrecht umgesetzt werden kann, das seit dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes im Jahr 2020 gilt.“ (bibliomed-pflege.de 2024)
Literatur / Veröffentlichungen
Das Projekt VAPiK
Für mehr Klarheit und Rechtssicherheit in der Pflege
Die Abkürzung „VAPiK“ steht für das Projekt „Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus“. Mit VAPiK sollen relevante Grundlagen der pflegerischen Vorbehaltsaufgaben im Krankenhaus analysiert, praktische Situationen und konkrete Fälle bearbeitet, Fragen beantwortet sowie ein Handlungsrahmen entwickelt werden, der zu mehr fachbezogener Klarheit und Rechtssicherheit für die professionelle Pflege und weitere Berufsgruppen im Umgang mit den Vorbehaltsaufgaben im Krankenhaus beitragen soll.