Veröffentlichung der Module für den Erwerb erweiterter heilkundlicher Kompetenzen
Die Fachkommission nach § 53 PflBG hat nach der Entwicklung der Rahmenpläne nun die ersten sechs standardisierten Module für den Erwerb erweiterter heilkundlicher Kompetenzen nach § 14 PflBG entwickelt. Ab sofort stehen ein Grundlagenmodul, fünf von insgesamt acht Wahlmodulen sowie ein theoretischer Begründungsrahmen zur Verfügung, mit denen Pflegefachpersonen künftig ärztliche Tätigkeiten übernehmen können sollen.
Acht Module und der Begründungsrahmen wurden von der Fachkommission entwickelt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft und genehmigt. Pflegeschulen und Hochschulen können nun den Erwerb der erweiterten Kompetenzen auf der Grundlage der standardisierten Module anbieten. Diese stellen zugleich die curriculare Voraussetzung für die Umsetzung von Modellprojekten nach § 14 PflBG, § 63 Abs. 3 c SGB V sowie § 64 d SGB V dar. (BIBB 2021)