Verkürzte Ausbildung

Die generalistische Pflegeausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu ein Jahr verkürzt werden.
Bei einer einjährigen Verkürzung bspw. entfällt an den staatlich anerkannten Pflegeschulen in Schleswig-Holstein das komplette erste Ausbildungsjahr. Das zweite und dritte Ausbildungsjahr wird hingegen gemäß der Anlage 6 und Anlage 7 PflAPrV vollends absolviert.
Der Antrag auf Verkürzung wird gemeinsam mit der Pflegeschule beim SHIBB – Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung gestellt. Die Refinanzierung der Ausbildung wird durch den Ausbildungsfonds der Pflegeberufe Schleswig-Holstein geleistet.