Ausbildungsfinanzierung

Refinanzierung der Pflegeausbildung in Schleswig-Holstein

Ausbildungspauschale, Schulbudget, Organisationspauschale und Vergütung von Praxisanleitung in Zahlen

Ausgleichszuweisung / Ausbildungspauschale

Hierbei handelt es sich um die Erstattung der Ausbildungskosten über eine Pauschale, die in den jeweiligen Bundesländern verhandelt wird. Pro Jahr werden den Trägern der praktischen Ausbildung diese Mittel zur Verfügung gestellt.
In 2023 beträgt die aus dem Ausbildungsfonds SH ausgezahlte Summe 8.400,00 € pro Auszubildender/m und Jahr, die Auszahlung erfolgt monatlich zum Monatsende.

Damit werden im Wesentlichen die Kosten für den erhöhten Aufwand der Praxisanleitung (Weiterbildung, Fortbildung, Fahrtkosten, Vor- und Nachbereitungszeit etc.) sowie für Ausbildung und Prüfungsvorbereitung erforderliche Lehr- und Arbeitsmittel refinanziert. Auch individuelle Bedarfe wie z.B. Sprachförderung können so finanziert werden. Für die Verwendung der Pauschale ist kein Nachweis erforderlich.

AUSBILDUNGSPAUSCHALE NEU VERHANDELT:
2024 pro Azubi/p.a. 9.303,00 € (+10,75%)
2025 pro Azubi/p.a. 9.582,00 € (+3,0%)


Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung orientiert sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (Abweichung nach unten max. 20 %) und ist refinanziert (siehe auch Pflegeausbildungs-Finanzierungsverordnung SH). Im ersten Ausbildungsjahr erstattet der Ausbildungsfonds die Ausbildungsvergütung zu 100%, im zweiten und dritten Jahr verbleibt ein Wertschöpfungsanteil beim Träger der praktischen Ausbildung: Im stationären Bereich ist dies ein Anteil von 1:9,5 des durchschnittlichen Bruttogehalts einer Vollzeit-Fachkraft, im ambulanten Bereich ein Anteil von 1:14.

Für Überstunden und Nachtdienste haben auch Auszubildende Anspruch auf Zuschläge auf die Ausbildungsvergütung.
Mit einer sog. Spitzabrechnung kann der Ausbildungsträger die zunächst ausgelegten Mehrkosten für Zuschläge nachträglich für das abgelaufene Kalenderjahr vom Ausbildungsfonds zurückerlangen.

Refinanzierung von Praxisanleitung / Transferleistung

Sofern kein Ringtausch möglich ist, kann externe Praxisanleitung derzeit mit folgenden Pauschalen* (Brutto Personalkosten, Sachkosten und ein 25%iger Aufschlag an Vor- und Nachbereitungszeit) dem entsendenden Betrieb in Rechnung gestellt werden.

Aktuell sind für die Leistung der Praxisanleitung 59,30 € pro Stunde (brutto) verhandelt und empfohlen,
daraus ergeben sich für 2023 Pauschalen* für Einsätze von

400 Std.  =  3.012,26 €
120 Std.  =     903,68 €
80 Std.  =     602,45 €

PAUSCHALEN* TRANSFERLEISTUNG PRAXISANLEITUNG NEU VERHANDELT UND EMPFOHLEN:
2024:
400 Std. = 3.336,08 €
120 Std. = 1.000,82 €
80 Std. = 667,22 €
(Stundensatz: 65,67 €)
2025:
400 Std. = 3.436,13 €
120 Std. = 1.030,84 €
80 Std. = 687,23 €
(Stundensatz: 67,64 €)


*INFO

Berechnungsgrundlage für die Pauschalen sind jeweils die geforderten mind. 10% Anleitungszeit des Praxiseinsatzes.
Personal-Einsatzkosten, Sachkosten, 25% Vor- und Nachbereitungszeit sowie ein Anteil für unvorhergesehene Aufwände (Berechnung entspr. 5 Std./3 Jahre) sind in den Pauschalen enthalten.
Der direkte Zeitanteil der Praxisanleitung ist daher wie folgt zugrunde zu legen:


Rechenbeispiel
10% Anleitungszeit pro Einsatz
400 Std. = 40 Std.
120 Std. = 12 Std.
80 Std. =    8 Std.
25% Vor- und Nachbereitung berechnet auf die 10%
40 Std. + 10Std. = 50 Std
12 Std. +   3Std  = 15 Std
8 Std. +  2Std  = 10 Std
5 Std. / 3 Jahre für unvorhergesehen Aufwand
50 Std. + 0,80 Std.  = 50,80 Std.
15 Std. + 0,24 Std. = 15,24 Std.
10 Std. + 0,16 Std. = 10,16 Std.


Wenn Vergütung von Praxisanleitung erfolgen soll (z.B. bei unausgeglichenem „Ringtausch“), sind abrechenbarer Zeitumfang (10% oder auch mehr?) und Vergütungshöhe im Kooperationsvertrag zu vereinbaren!


Schulbudget

Auch die Schulen bekommen pro Auszubildender/m pro Ausbildungsjahr einen Anteil aus dem Ausbildungsfonds, um z.B. die Kosten für Lehrpersonal, Sach- und Betriebskosten, Aufwendungen für Praxisbegleitung etc. zu decken. Das Schulbudget beläuft sich in Schleswig-Holstein in 2023 auf 8.500,00 €.

SCHULBUDGET NEU VERHANDELT:
2024
pro Azubi/p.a. 9.414,00 € (+10,75%)
2025 pro Azubi/p.a. 9.696,00 € (+3,0%)


Organisationspauschale Pflegeschulen

Sofern der Träger der praktischen Ausbildung mit der Pflegeschule
1. einen Einzelvertrag mit Aufgabenübertragung abgeschlossen hat oder
2. in einen Verbundvertrag eingetreten ist
wird die Pflegeschule für den vertraglich festgelegten Umfang der zu übernehmenden Aufgaben (in der Regel die Anbahnung der Kooperationen für die Praxiseinsätze und die Erstellung des Ausbildungsplans) eine Pauschale erheben, die üblicherweise in drei Raten zu Beginn eines jeden Ausbildungsjahres fällig wird.

Die abrechenbare, verhandelte und empfohlene Pauschale ist
ab Ausbildungsbeginn 2023 = 930,27 €

ORGANISATIONSPAUSCHALE NEU VERHANDELT UND EMPFOHLEN:
2024:
pro Azubi/gesamte 3 Jahre 1.030,28 €
2025: pro Azubi/gesamte 3 Jahre 1.061,18 €


Tweeting isn´t just for birds…

Aufgeschnappt!

„Im Pflegestudium müssen die Praxislernorte im selben Bundesland wie die Hochschule verortet sein.“

Richtig ist:

Die Pflegeausbildung ist immer bundesland-übergreifend möglich. Dies gilt für die duale Ausbildung (Praktischer Ausbildungsträger + Pflegeschule) genauso wie für das ausbildungsintegrierende Pflegestudium B.Sc. (Praktischer Ausbildungsträger + Hochschule).