Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (Auszubildende)
Besonderer Teil Pflege
Im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Auszubildende in der Pflege sind im „Besonderen Teil Pflege“ Ausbildungsentgelte (s. Seite 3: Tabelle nach Buchst. b) und weitere Entgeltregelungen sowie tarifvertragliche Bestimmungen zu Urlaub, externen Einsätzen und weiteres geregelt.
Die Vergütung in der Pflegeausbildung wird über den Ausbildungsfonds refinanziert. Die Höhe der Vergütung bemisst sich am TVAöD und darf davon nicht mehr als 20% nach unten abweichen. In Schleswig-Holstein ist beschreibt §8 der Finanzierungsverordnung des Landes die Angemessenheit der Vergütung.
Ausbildungsentgelte nach § 1 Abs. 1 Buchst. b TVAöD | ab März 2024 | ||
im 1. Ausbildungsjahr | + 150 Euro Festbetrag | entspricht + 12,60 % | 1.340,69 Euro |
im 2. Ausbildungsjahr | + 150 Euro Festbetrag | entspricht + 11,98 % | 1.402,07 Euro |
im 3. Ausbildungsjahr | + 150 Euro Festbetrag | entspricht + 11,08 % | 1.503,38 Euro |
Beträge ohne Gewähr, Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion |
Ausbildungsvergütungen in der Pflege ab 01.04.2022
(vgl. TVAöD-Pflege Seite 3)