Qualifizierte Leistungseinschätzung in der Pflegeausbildung

Ergebnisse von Interviews mit Expertinnen/Experten, Online-Erhebung und Dokumentenanalyse

„Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) sind seit Januar 2020 veränderte Regelungen für die Bewertung der Leistungen in der praktischen Pflegeausbildung – qualifizierte Leistungseinschätzung nach § 6 PflAPrV – in Kraft. Hierzu werden von den an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen und Pflegeschulen eigens entwickelte Bewertungsinstrumente eingesetzt. Ein einheitliches Instrument gibt es derzeit nicht. Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen zur Notengebung getroffen. Für die Entwicklung eines standardisierten Beurteilungsinstrumentes zur qualifizierten Leistungseinschätzung wird im Rahmen des Forschungsprojektes „Praxisanleitung als integrierter Ausbildungsbestandteil von Bachelorstudiengängen – Hochschulische Praxisanleitung (HOPA)“ im Auftrag des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) ein Überblick zur Beurteilungspraxis in der Pflegeausbildung erhoben. Die Fragestellungen zielen zum einen auf eine Analyse des aktuellen Standes der qualifizierten Leistungseinschätzung in der Ausbildungspraxis und zum anderen auf eine Bewertung der vorhandenen Instrumente. Die Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Entwicklung eines standardisierten Beurteilungsinstrumentes zur qualifizierten Leistungseinschätzung.“ (BIBB-Autorenreferat in: BIBB 2024)