Prüfungsgebühren
In diesem Jahr finden erstmalig Examensprüfungen in der generalistischen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz statt. Für die Prüfungsurkunde wird eine Gebühr erhoben, die sich um etwa 40 € bewegt.
Hier kann der Ausbildungsträger aus der Ausbildungspauschale schöpfen und diese Kosten für seine/n Auszubildende/n übernehmen, wie es auch die Anlage 1 der PflAFinV mit „Abschluss- und Prüfungskosten“ (B 2.12) suggeriert.