Ausbildungsfinanzierung

Praxisanleitung in Rechnung stellen

Findet kein ausgeglichener Ringtausch oder 1:1-Tausch von Auszubildenden innerhalb der Lernortkooperationen statt, wird Praxisanleitung dem entsendenden Ausbildungsbetrieb in Rechnung gestellt.
Die Vergütung wird im Kooperationsvertrag oder in einem gesonderten Vertrag vereinbart. Dafür gibt es verhandelte und empfohlene Pauschalen.

Gerne stellen wir Ihnen eine Muster-Rechnung für erbrachte Praxisanleitung zur Verfügung, die Sie individuell für sich anpassen können.

Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage die Datei auch als Word-Dokumentenvorlage zu.