
Infothek
In der Infothek stellen wir relevante Informationen rund um die generalistische Pflegeausbildung in Schleswig-Holstein zur Verfügung.
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Tweeting isn´t just for birds…
Aufgeschnappt!
„Als Praxisanleiter habe ich Anspruch auf eine höhere tarifliche Eingruppierung.„

Richtig ist:
Es kommt ganz darauf an, in welchem Umfang Sie für die Praxisanleitung von Ihrer Tätigkeit in der pflegerischen Versorgung freigestellt werden.
Die Eingruppierung der Praxisanleiter/innen in der Pflege mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation nach bundesrechtlicher Regelung, die mindestens zur Hälfte ihrer Gesamtarbeitszeit eine entsprechende Tätigkeit ausüben, erfolgt in Entgeltgruppe P 8 Fg. 2. Werden die Aufgaben von Praxisanleiter/innen mit einem geringeren zeitlichen Umfang als 50 % der Gesamttätigkeit ausgeübt, hat die Ausübung dieser Tätigkeit keine Auswirkung auf die Eingruppierung.