Nachtdienste
Nachtdienste (ND) während der stationären praktischen Ausbildung
- erfolgen in der 2. Hälfte der Ausbildung.
- sollen mit mindestens 80 und maximal 120 Std. geplant werden.
- finden ausschließlich unter Begleitung einer Pflegefachkraft statt.
- werden im Ausbildungsnachweis erfasst.
Bei unter 18-Jährigen kommt §14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Anwendung!