Mehr- und Minderstunden im praktischen Einsatz
Grundlage sind die im Ausbildungsvertrag ausgewiesenen Arbeitsstunden – diese finden Anwendung in den externen Einsätzen.
Sollten in externen Praxiseinsätzen aufgrund betrieblicher Erfordernisse Minus- bzw Mehrstunden auflaufen, so sind diese im Rahmen des Einsatzortes auszugleichen und werden nicht vom Träger der praktischen Ausbildung übernommen.
Heißt: Minusstunden können nach dem Einsatz nicht an anderer Stelle nachgearbeitet und Mehrstunden nicht mehr ausgeglichen werden. Achten Sie und Ihre Auszubildenden auf ein ausgeglichenes Stundenkonto am Ende eines jeden Einsatzes!