Fort- und Weiterbildung für Praxisanleiter*innen

Seit dem 01.01.2020 sind die Voraussetzungen für die Qualifikation von Mitarbeitenden für die Praxisanleitung verändert.

Praxisanleiter können Pflegefachkräfte sein bzw. werden, die die Grundvoraussetzungen nach §4 Abs. 2 u. 3 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erfüllen: Dies sind eine abgeschlossene dreijährige Fachkraftausbildung und mindestens ein Jahr Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre in dem Bereich, in dem angeleitet wird.

Außerdem müssen Praxisanleiter*innen eine entsprechende Zusatzqualifikation nachweisen:

  • Weiterbildung zur Praxisanleitung von mind. 300 Stunden
  • oder bis 31.12.2019 abgeschlossene Zusatzqualifikation mit 200 Std. (Bestandsschutz)
  • oder, bei in 2019 begonnener und 2020 abgeschlossener Zusatzqualifikation: Weiterbildung von 100 Std. innerhalb von drei Jahren (bis 2022)

Hinzu kommt eine jährliche Fortbildungspflicht von mindestens 24 Std./Jahr (Fortbildung zu vorwiegend berufspädagogischen Themen).

Sonderfall

Praxisanleitende in den sog. „weiteren Lernorten“ in der Pädiatrie und Psychiatrie nach Pflegeberufe-Ausbildungs- und Durchführungsverordnung (PflBADVO) des Landes Schleswig-Holstein (z.B. integrative Kitas, Förderzentren, Rehaeinrichtungen, Wohngruppen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe) brauchen die 200- bzw. 300-stündige Fachweiterbildung nicht.

Für Praxisanleitende in den pädiatrischen Lernorten nach §8 (4) PflBADVO ist die jährliche Fortbildungspflicht per Erlass in SH ausgesetzt.

Wo kann ich mich / meine Mitarbeiter*innen für die Praxisanleitung qualifizieren?

Der Großteil der Pflegeschulen in Schleswig-Holstein hat angeschlossene Fort- und Weiterbildungszentren, die die Fort- und Weiterbildung für Praxisanleiter*innen regelmäßig und fortlaufend anbieten. Dazu kommen weitere Fortbildungsinstitute. Das Angebot ist groß, landesweit gut ausgefüllt und steht in unterschiedlichen Zeitformaten zur Verfügung.
Nutzen Sie auch die vielfältigen Online-Angebote – dieses Format für die 24-stündige Fortbildung sogar mittlerweile vollständig anerkannt. Sie werden im Netz in den Weiterbildungs- und Kursportalen schnell fündig.
Auch die Koordinierungsstelle selbst bietet gelegentlich Onlineveranstaltungen an, die als Fortbildung zertifiziert sind. Diese veröffentlichen wir in unserem Veranstaltungskalender und regelmäßig über unseren Newsletter.

Tweeting isn´t just for birds…

Aufgeschnappt!

Bereits während ihrer laufenden Fachweiterbildung können angehende Praxisanleiter anleiten.

Richtig ist:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird in Schleswig-Holstein für die Berechtigung zur Ausübung der Praxisanleitung neben den Grundvoraussetzungen eine abgeschlossene Fachweiterbildung von 300 Std. (200 Std. wenn vor 2020 absolviert) vorausgesetzt.
Wer sich noch in der Weiterbildung befindet, darf sich gerne schon bei Anwesenheit einer qualifizierten PA begleitend einbringen, Arbeits- und Lernaufgaben (mit)entwickeln und sich so auf seine Aufgabe vorbereiten und den Betrieb unterstützen. Auch die sog. situative Anleitung (außerhalb der im Ausbildungsnachweis nachzuweisenden mind. 10% nach PflAPrV §4) ist selbstverständlich möglich und erwünscht.