Fort- und Weiterbildung für Praxisanleiter*innen
Seit dem 01.01.2020 sind die Voraussetzungen für die Qualifikation von Mitarbeitenden für die Praxisanleitung verändert.
Praxisanleiter können Pflegefachkräfte sein bzw. werden, die die Grundvoraussetzungen nach §4 Abs. 2 u. 3 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erfüllen: Dies sind eine abgeschlossene dreijährige Fachkraftausbildung und mindestens ein Jahr Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre in dem Bereich, in dem angeleitet wird.
Außerdem müssen Praxisanleiter*innen eine entsprechende Zusatzqualifikation nachweisen:
- Weiterbildung zur Praxisanleitung von mind. 300 Stunden
- oder bis 31.12.2019 abgeschlossene Zusatzqualifikation mit 200 Std. (Bestandsschutz)
- oder, bei in 2019 begonnener und 2020 abgeschlossener Zusatzqualifikation: Weiterbildung von 100 Std. innerhalb von drei Jahren (bis 2022)
Hinzu kommt eine jährliche Fortbildungspflicht von mindestens 24 Std./Jahr (Fortbildung zu vorwiegend berufspädagogischen Themen).
Praxisanleitende in den sog. „weiteren Lernorten“ in der Pädiatrie und Psychiatrie nach Pflegeberufe-Ausbildungs- und Durchführungsverordnung (PflBADVO) des Landes Schleswig-Holstein (z.B. integrative Kitas, Förderzentren, Rehaeinrichtungen, Wohngruppen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe) brauchen die 200- bzw. 300-stündige Fachweiterbildung nicht.
Für Praxisanleitende in den pädiatrischen Lernorten nach §8 (4) PflBADVO ist die jährliche Fortbildungspflicht per Erlass in SH ausgesetzt.
Wo kann ich mich / meine Mitarbeiter*innen für die Praxisanleitung qualifizieren?
Der Großteil der Pflegeschulen in Schleswig-Holstein hat angeschlossene Fort- und Weiterbildungszentren, die die Fort- und Weiterbildungen für Praxisanleiter*innen regelmäßig und fortlaufend anbieten. Dazu kommen weitere Fortbildungsinstitute, das Angebot ist groß, landesweit gut ausgefüllt und steht in unterschiedlichen Zeitformaten zur Verfügung. Seit der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie werden dazu immer mehr Online-Seminare entwickelt und angeboten. Sie werden im Netz in den Weiterbildungs- und Kursportalen schnell fündig.
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Aufgeschnappt!
„Im Pflegestudium müssen die Praxislernorte im selben Bundesland wie die Hochschule verortet sein.“
Richtig ist:
Die Pflegeausbildung ist immer bundesland-übergreifend möglich. Dies gilt für die duale Ausbildung (Praktischer Ausbildungsträger + Pflegeschule) genauso wie für das ausbildungsintegrierende Pflegestudium B.Sc. (Praktischer Ausbildungsträger + Hochschule).