Fachsprachenprüfung B2 Pflege
„Mit dem Eckpunktepapier zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen (2019), legt die GMK die im Kontext der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erforderlichen Sprachkenntnisse […] fest.
Das NDZ beauftragte die passage gGmbH (Hamburg) ein Prüfungsformat zur Überprüfung des Hörverstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit zu entwickeln. Die 10 entwickelten Szenarien wurden anhand von 27 Probanden, welche sich im Anerkennungsprozess zur Pflegefachkraft in den NDZ-Ländern befanden, erprobt und testwissenschaftlich ausgewertet.
Die Fachsprachenprüfung B2 Pflege bezieht sich ausschließlich auf das Berufsfeld Pflege. Sie besteht aus zwei mündlichen Teilen und einem schriftlichen Teil. Hierbei geht es um die Überprüfung des Hörverstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit auf der Niveaustufe B2. Es wird kein pflegerisches Fachwissen geprüft.“ (Quelle: NDZ)
Muss eine Fachsprachenprüfung abgelegt werden?
Für die Berufsanerkennung in Deutschland ist ein B2-Zertifikat notwendig. Auch weiterhin ist das allgemeine B2-Sprachzertifikat anerkannt. Die Fachsprachenprüfung B2 in der Pflege kann freiwillig alternativ gewählt werden.