Externe Praxisanleitung muss vergütet werden

Mit Einführung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) wurde im Pflegeberufegesetz (PflBG) der § 34 (2) angepasst,
indem das Weiterleiten der Pauschalen für externe Einsätze bzw. der dort geleisteten Praxisanleitung verpflichtet wird.

Allerdings wird die Möglichkeit der gegenseitigen „Verrechnung“ im Sinne des Ringtausches weiterhin ermöglicht.

Ob nun in den Kooperationen eine grundsätzliche Rechnungstellung vereinbart wurde oder eben bei Organisation eines Ringtausches auf Rechnungen verzichtet wird, sollte aus den Verträgen hervorgehen.

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