FAQ
Fragensammlung aus unseren Chatrooms
Aus der Kategorie
Fort- und Weiterbildung
Welche Fortbildungen sind zur Auffrischung des Praxisanleiterscheins anerkannt?
Die 24-stündige jährliche Fortbildung für Praxisanleitungen soll überwiegend berufspädagogische Inhalte haben. Themen wie Datenschutz, Hygiene, Wundversorgung o.Ä. sind hier nicht vorgesehen und dürfen maximal 30% der Inhalte füllen.
Nachzulesen auch in den Anforderungen für Praxisanleitungen des SHIBB.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber sich weigert mir Fortbildung zu gewährleisten, obwohl ein Kooperationsvertrag geschlossen wurde?
Der Arbeitgeber muss das praxisanleitende Personal für Fortbildungen freistellen und diese auch finanzieren (siehe vorherige Frage). Die Pflegeschule trägt die Gesamtverantwortung (§10 PflBG) und würde im Worst Case den Kooperationsvertrag lösen.
Gibt es eine Verpflichtung der Arbeitgeber die 24 h berufspädagogische Weiterbildung für Praxisanleiter zu gewährleisten, ihnen dafür Fortbildungen anzubieten, sie ggf. zu bezahlen, sie von der Arbeit frei zu stellen?
Ja. Beteiligt sich ein Betrieb an der generalistischen Pflegeausbildung und ist eine Kooperation eingegangen, ist er verpflichtet, die Qualifikation seiner Praxisanleitungen sicherzustellen (§6 (3) PflBG und §4 PflPrV).
Er muss demnach das Personal für Fortbildungen freistellen und diese auch finanzieren. Als Mittel dafür hat er beispielsweise die Ausbildungspauschale zur Verfügung (PflAFinVO, Anlage 1). Fort- und Weiterbildungen bieten die Pflegeschulen oder auch freie Institute an.
Aus der Kategorie
Organisation/Planung
Geplante Anleitungen fallen aus Krankheitsgründen wiederholt aus (Prüfungsangst ist ein häufiger Grund). Was tun, wenn der Terminplan eng ist und es nicht möglich ist die Anleitung nachzuholen?
Nachplanungen sind möglich bis zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung .
Anleitung ist keine Prüfung – sondern Anleiter sind vor allem Lernbegleiter etc !!!! Das ist vielleicht mit den Azubis zu erörtern…
Der Betrieb ist gut beraten, die 10% Anleitung unmittelbar umzusetzen, damit das Gelernte und zu Lernende im Zusammenhang steht.
Nachplanungen können aber auch mal vorkommen.
Kann, wenn die 10 %praktische Ausbildung nicht nachgewiesen wurden konnten,aufgrund der Pflegesituation in den Einrichtungen, diese Zeit nachgeholt werden? In einem späteren Einsatz, durch Lernaufgaben oder bedeutet das automatisch eine Verlängerung der Ausbildung?
Sie sollten unbedingt die Nachplanung sicherstellen – wenn man es frühzeitig merkt, dann sollte es möglich sein. Verlängerung der Ausbildung sollte das letzte Mittel sein.
Nachplanungen müssen in dem Versorgungsbereich erfolgen, in dem die Fehlzeiten entstanden sind. Sie sind also nicht auf andere Einsätze in anderen Versorgungsbereichen übertragbar.
Wenn die einzige Praxisanleiterin einer Station plötzlich für länger erkrankt ist (Fraktur, schwere Erkrankung) müssen wir die Auszubildenden versetzen?
Da sollte man immer im Einzelfall draufschauen. Vielleicht gibt es Möglichkeiten der Vertretung o.Ä. aus anderen Stationen. In solchen Fällen nehmen Sie gerne persönlichen Kontakt zu uns auf!
Aus der Kategorie
Vernetzung, Kommunikation & Hilfen
Könnte man auf einer gemeinsamen Plattform Möglichkeiten aufzeigen sich berufspädagogisch weiterzubilden? Ich habe sehr häufig Anfragen von den stationsbegleitenden Praxisanleitern und unsere Klinik bietet insgesamt noch zu wenig an.
Noch gibt es dafür keine uns bekannten Foren. Wir nehmen den Anreiz aber gerne auf, Vernetzung ist ja unser Thema.
Gibt es die Möglichkeit die Adresse einer Ombudsstelle für Auszubildende in jedem Betrieb der Pflegeausbildung bekannt zu machen?
Eine Ombudsstelle zu kennen würde ich als Auszubildender gut finden. Vielen ist dieses gar nicht bekannt und ich weiß von Auszubildenden anderer Bildungsträger das der Bedarf groß ist einen Ansprechpartner zu finden. Läuft doch nicht alles rund und einige Auszubildende wechseln von der Langzeitpflege in die Akutpflege , nachdem sie diesen Bereich kennen gelernt haben. Was insgesamt schwierig ist, sind doch die Kooperationspartner aufeinander angewiesen!
Die Ombudsstelle für SH besteht seit Anfang September 2021. Drei Ombudspersonen sind zur Unterstützung der Auszubildenden in Konfliktsituationen da.
Der Ausbildungsfonds, bei dem die Stelle angesiedelt ist, wird zeitnah Material wie Flyer in ausreichender Stückzahl an die Pflegeschulen ausgeben und alle Pflegeeinrichtungen und -dienste informieren. Auch wir machen gerne Werbung dafür.
Es ist grundlegend wichtig, dass innerhalb der Kooperationen eine gute Kommunikationsstruktur und -kultur aufgebaut wird (also zwischen Träger/Lernort, Pflegeschule und Auszubildender/m) um Konflikte zu vermeiden oder zügig lösen zu können. Wir sind zuversichtlich, dass die Ombudsstelle künftig einen guten Beitrag leisten kann, es wurden sehr kompetente Personen für diese Arbeit eingesetzt.
Aus der Kategorie
Lernortkooperationen & Finanzierung
Wie hoch können und dürfen die Gebühren von den Kooperationspartnern für Praxisanleitung sein?
Die In-Rechnung-Stellung der Transferleistung Praxisanleitung:
Wenn Sie diesen Link öffnen, finden Sie verhandelten und empfohlenen Verrechnungspauschalen in SH für 2024 und 2025
Berechnet wird, sofern kein „Ringtausch“ stattfindet und die Transverleistung im Kooperationsvertrag vereinbart wurde.
Wer ist für die Kooperationsverträge zuständig, für die Praxiseinsätze, wenn man ein Verbundvertrag mit einer Schule hat ?
Handelt es sich um einen Verbundvertrag, so gibt es für alle Kooperationspartner nur diesen einen Vertrag, in dessen Anlage alle Netzwerkpartner aufgeführt sind.
Der Verbundvertrag wird von der Pflegeschule erstellt. Dem vorangestellt sind Zusammenkünfte, in denen sich die Partner über die zukünftige gemeinsame Ausbildung verständigen etc. (dazu werden wir irgendwann eine eigene Veranstaltung anbieten!!)