Pflegehilfsberufe

*Die Berufsbezeichnungen und die Ausbildungsdauer unterscheiden sich bundesweit.
In Schleswig-Holstein meint dies zum aktuellen Zeitpunkt Altenpflegehelfer/in und Krankenpflegehelfer/in.

Aktuelles

Kabinettsbeschluss:
Einigung auf bundesweit einheitliche Ausbildung ab 2027!

„Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen künftig eine bundeseinheitliche, angemessen vergütete Ausbildung durchlaufen. Das ist Ziel des Entwurfs für ein Pflegefachassistenzgesetz, wie er heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen so besser qualifiziert werden und mehr Verantwortung übernehmen können. Ihre Ausbildungszeit wird bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt, die 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen werden abgelöst. Das vereinfacht auch die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte.“ (BMFSFJ, Pressemitteilung vom 04.09.2024)

Sammlung

Material und Infos

Ein Überblick über die landesrechtlichen Regelungen für die Ausbildung und den Beruf

Weiterführende Literatur

  • folgt.
Hinweis Zertifikate „Altenpflegehelfer“

Es gibt Bildungseinrichtungen, die zertifizierte mehrwöchige Kurse in der „Altenpflegehilfe“ anbieten. Leider ist diese Bezeichnung irreführend, denn die Kurse unterscheiden sich in Inhalt und Umfang erheblich von der Ausbildung als Altenpflegehelfer/in.
Bei diesen Kursen handelt es sich NICHT um die einjährige Ausbildung gemäß Landesverordnung über die Berufe der Pflegehilfe (siehe unter ´Gesetze und Verordnungen´ auf dieser Seite) – diese werden ausschließlich an staatlich anerkannten Pflegeschulen durchgeführt.