
Pädiatrische Lernorte
Die pädiatrischen Lernorte sind im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung seit Inkrafttreten des PflBG ein Nadelöhr. Die in §8 Abs (3) und (4) genannten „weiteren Einrichtungen“ der Ausbildungs- und Durchführungsverordnung des Landes SH wurden und werden mit den Anfragen zur Bereitschaft, für die Pflegeausbildung als Praxislernort zur Verfügung zu stehen, häufig überrascht.
Mit dem Projekt PäLe brachte eine bundesweit erstmalige Erhebung in Zusammenarbeit mit der CAU aktuell wichtige Erkenntnisse, um fortan diese wertvollen Einrichtungen zu stabilisieren, zu ermutigen und weitere zu gewinnen. Die Koordinierungsstelle wird in dieser Rubrik alle Informationen und Materialien zusammentragen.
Aktuelles

NEKSA-Handreichung
In der Pädiatrie ankommen
Sammlung
Gesetze und Verordnungen
Nach §7 (2) PflBG können die Pflichteinsätze in den speziellen Bereichen der pädiatrischen Versorgung und der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung sowie weitere Einsätze können auch in anderen, zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden.
In § 8 Abs. 4 PflBADVO finden Sie die in SH gültigen Regelungen zu weiteren pädiatrischen Lernorten und in Abs. 6 zu psychiatrischen Lernorten.
Material und Infos
Handlungsprodukte aus dem Projekt PäLe liegen in der Cloud zur kostenfreien Verfügung
Weiterführende Literatur
- Gahlen-Hoops, W., Busch, J. (2023). Hochkomplexe Pflege von Kindern und Jugendlichen: Ein Weiterbildungscurriculum für Pflegeberufe, Bielefeld: transcript, open access