Pädiatrische Lernorte

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In der Pädiatrie ankommen

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Gesetze und Verordnungen

Nach §7 (2) PflBG können die Pflichteinsätze in den speziellen Bereichen der pädiatrischen Versorgung und der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung sowie weitere Einsätze können auch in anderen, zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden.
In § 8 Abs. 4 PflBADVO finden Sie die in SH gültigen Regelungen zu weiteren pädiatrischen Lernorten und in Abs. 6 zu psychiatrischen Lernorten.

Weiterführende Literatur

  • Gahlen-Hoops, W., Busch, J. (2023). Hochkomplexe Pflege von Kindern und Jugendlichen: Ein Weiterbildungscurriculum für Pflegeberufe, Bielefeld: transcript, open access