Rahmenausbildungsplan

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Die Rahmenpläne der Fachkomission nach §53 PflBG gliedern sich in die Rahmenlehrplähne für die theoretische Ausbildung mit ihren 11 curricularen Einheiten und in die Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung mit den fünf Kompetenzbereichen auf. Sie bilden das Grundgerüst der dreijährigen Ausbildung – die Curricula der Pflegeschulen und die Praxiscurricula orientieren sich an den Rahmenplänen. So wird die bundeseinheitliche, generalistische Ausbildung inhaltlich strukturell gesichert. Hier geht es zum Download der Rahmenpläne nebst Begleitmaterial.