Praxiscurriculum

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Das Praxiscurriculum erstellt der Träger der praktischen Ausbildung und ist verpflichtend.
Es beinhaltet Beschreibungen der einzelnen Praxiseinsätze, differenziert nach den gesetzlichen Vorgaben nach PflBG § 7 (1), nach Einsatzbereich (Orientierungseinsatz / Pflichteinsätze /Vertiefungseinsatz) und listet detailliert auf, welche inhaltlich-methodischen und formalen Anforderungen bei der Planung, Durchführung und Dokumentation zu beachten sind.
Das Praxiscurriculum wird abgestimmt auf das schulinterne Curriculum der kooperierenden Pflegeschule. Die Curricula orientieren sich an den Rahmenplänen. Einige Pflegeschulen stellen ihren Kooperationspartnern aus der Praxis auch eine Vorlage zur Verfügung. Lernorte, die nicht selbst Ausbildungsträger sind, brauchen kein Praxiscurriculum.