Ausbildungsnachweis

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Der Ausbildungsnachweis muss von Auszubildenden zum Nachweis der erfolgten Praxisanleitungsstunden und weiterer vorgegebener Ausbildungsinhalte geführt werde. In Schleswig-Holstein ist der AN verbindlich vorgegeben (Download hier). Die Praxisanleiter sind angehalten, die Azubis beim Führen des AN zu unterstützen und zeichnen darin gegen. Wichtig: Lücken im AN führen zur Nichtzulassung zur Abschlussprüfung; es dürfen nur Azubi und Praxisanleiter darin unterzeichnen; es handelt sich um eine Urkunde; Besitzer ist der/die Auszubildende.