„Wissen, was Recht ist im Setting Pflegeschule„
Das Pflegeberufegesetz überträgt den Pflegeschulen die Gesamtverantwortung für die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung. Doch was bedeutet dies in der Praxis? Was, wenn nicht alles nach Plan läuft, Kooperationspartner ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, Lücken und Versäumnisse im Ausbildungsablauf entstehen? Wo steht die Pflegeschule in der Verantwortung gegenüber Auszubildenden, wo sind Grenzen? Mit den unterschiedlichen Verantwortungsbereichen Organisation, Koordination, Unterricht und Praxisbegleitung steht das Setting Pflegeschule häufig vor Situationen, in denen sich rechtliche Fragen stellen.
Mit Juristin Gerhild Klinkow wollen wir diese einordnen und Wege für rechtsicheres Handeln aufzeigen.
ACHTUNG – SCHNELL SEIN – BEGRENZTE PLÄTZE !!!
Diese Veranstaltung ist anerkannt als Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleitende in der Pflegeausbildung gemäß §4(3) PflAPrV und für Lehrkräfte an Pflegeschulen gemäß §5 (2) PflBADVO des Landes Schleswig-Holstein.
Entsprechend des Umfangs von 2 Unterrichtseinheiten vergeben wir für die Teilnahme 2 Fortbildungspunkte.
Veranstalter:
Koordinierungsstelle Netzwerk Pflegeausbildung Schleswig-Holstein
Kontakt: vogel@koordinierungsstelle-sh.de