Pflegehilfsberufe
Die Pflegehilfsberufe stellen nach wie vor einen wesentlichen Bestandteil der Teamzusammensetzung sowohl im Altenpflegeheim als auch in Krankenhäusern und ambulanten Diensten dar. Seit 2021 wurde die Ausbildung der Pflegehilfs- bzw. assistenzberufe* an die generalistische Pflegeausbildung angeglichen, um die Möglichkeit der Verkürzung lt. § 12 PflBG sicher zu stellen. Die Koordinierungsstelle stellt sukzessive Informationsmaterial zu diesem Themenbereich ein.
*Die Berufsbezeichnungen und die Ausbildungsdauer unterscheiden sich bundesweit.
In Schleswig-Holstein meint dies zum aktuellen Zeitpunkt Altenpflegehelfer/in und Krankenpflegehelfer/in.
Aktuelles
Kabinettsbeschluss:
Einigung auf bundesweit einheitliche Ausbildung ab 2027!
„Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen künftig eine bundeseinheitliche, angemessen vergütete Ausbildung durchlaufen. Das ist Ziel des Entwurfs für ein Pflegefachassistenzgesetz, wie er heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen so besser qualifiziert werden und mehr Verantwortung übernehmen können. Ihre Ausbildungszeit wird bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt, die 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen werden abgelöst. Das vereinfacht auch die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte.“ (BMFSFJ, Pressemitteilung vom 04.09.2024)
Sammlung
Gesetze und Verordnungen
Verordnung über die Pflegehilfsberufe Schleswig-Holstein
Material und Infos
Ein Überblick über die landesrechtlichen Regelungen für die Ausbildung und den Beruf
Weiterführende Literatur
- folgt.
Es gibt Bildungseinrichtungen, die zertifizierte mehrwöchige Kurse in der „Altenpflegehilfe“ anbieten. Leider ist diese Bezeichnung irreführend, denn die Kurse unterscheiden sich in Inhalt und Umfang erheblich von der Ausbildung als Altenpflegehelfer/in.
Bei diesen Kursen handelt es sich NICHT um die einjährige Ausbildung gemäß Landesverordnung über die Berufe der Pflegehilfe (siehe unter ´Gesetze und Verordnungen´ auf dieser Seite) – diese werden ausschließlich an staatlich anerkannten Pflegeschulen durchgeführt.